Garantie

Fünfjährige Garantie
Qualitätssiegel

Wir garantieren eine fehlerfreie Ausführung der von Ihnen in Auftrag gegebenen Arbeiten. Eventuelle Reparaturfehler beseitigen wir auf unsere Kosten, wenn sie innerhalb von fünf Jahren nach Abnahme des reparierten Fahrzeuges gemeldet werden. Ausgenommen sind Mängel, die auf normalen Verschleiß, einen nachträglichen Unfall, auf Bedienungsfehler, auf eine nicht von uns ausgeführte weitere Reparatur, auf fehlende Wartung oder auf mangelhafte Pflege zurückzuführen sind.

Wir übernehmen die Garantie für die von uns ausgeführten Karosserie- und Lackierarbeiten mit Ausnahme von Nicht-Karosserieteilen. Sollte die Durchrostungsgarantie des Fahrzeugherstellers erloschen sein, treten wir für die bearbeiteten Karosserieteile in diese Garantie ein. Die Ersatzteilgarantie des Teileherstellers geben wir in vollem Umfang weiter.

Die Garantie tritt ein, sofern der Kunde den festgestellten Fehler unverzüglich bei uns meldet. Die Garantie verfällt, wenn der Mangel in Eigenregie oder einer Fremdwerkstatt verändert oder instand gesetzt wurde.

Garantieberechtigt ist der jeweilige Fahrzeugeigentümer - der Garantieanspruch ist bei Verkauf des Fahrzeuges auf den neuen Eigentümer übertragbar.

Während der Garantiezeit ist das Fahrzeug zur Sicherung der Garantieleistungen zu einer kostenlosen Durchsicht im Zeitraum zwischen dem 33. und 36. Monat nach Reparatur vorzuführen.